Allgemeine Geschäftsbedingungen des bfi-Kärnten
I. Hinweise im Sinne der Gleichbehandlung
Im Sinne einer
leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und
Funktionstitel in den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt.
Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen, sofern nicht anders
angegeben, gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.
II. Teilnahmebedingungen
Ist
der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen
gebunden, werden diese im Kursbuch gesondert angeführt und sind von der
Teilnehmerin / vom Teilnehmer zu erfüllen.
III. Anmeldung
Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bis längstens eine Woche
vor Kursbeginn berücksichtigt. Bei Lehrgängen, die gesondert
gekennzeichnet sind, gilt die Anmeldefrist von längstens 30
Kalendertagen vor Kursbeginn. Diese sind: Leadership und Soziales
Management, Mediation und Konfliktregelung, Diplomierte/r
Lernberater/in, Senior/innen-Animation, Experte/Expertin für Burn-out-
und Stressprävention, Medizinische/r Masseur/in, Gewerbliche/r
Masseur/in, Akademische/r Betriebswirt/in. Das bfi-Kärnten nimmt
Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu seinen
Veranstaltungen schriftlich (auch per Fax), via E-Mail oder online,
telefonisch oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
IV. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
Die
Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn skontofrei zu entrichten.
Den Kursteilnehmer/innen wird hiefür ein Zahlschein zusammen mit der
Anmeldebestätigung zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Einstieg
in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr nicht
vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Bei nicht
fristgerechter Bezahlung der Teilnahmegebühr ist das bfi-Kärnten
berechtigt, rechtsfreundliche Vertretung zur Abfassung von Mahnschreiben
in Anspruch zu nehmen. Die damit verbundenen Kosten werden von den
säumigen Teilnehmer/innen getragen.
V. Stornierungen
Stornierungen
können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein/e
Teilnehmer/in am Veranstaltungstermin verhindert sein, kann eine
Stornierung bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (Datum des
Poststempels) kostenfrei erfolgen. Bei Lehrgängen mit gesonderten
Stornobedingungen (siehe Kennzeichnung und Auflistung unter III.) kann
eine Stornierung bis längstens 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
(Datum des Poststempels) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die
später als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bzw. im Falle von
Lehrgängen (siehe oben) später als 30 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50 %
verrechnet. Bei Stornierungen am 1. Tag der Veranstaltung bzw. danach
wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. Im Krankheitsfall,
welcher durch Einreichen eines ärztlichen Attests nachzuweisen ist und
für mindestens 50% der Kursdauer gilt, wird von der Verrechnung einer
Stornogebühr aus Kulanzgründen abgesehen. Die Stornogebühr entfällt
ebenfalls, wenn von der Teilnehmerin / vom Teilnehmer ein/e der
Zielgruppe entsprechende/r Ersatzteilnehmer/in bekannt gegeben wird,
welche/r die Veranstaltung besucht und denTeilnehmerbeitrag leistet. Bei
unvorhergesehener Erkrankung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers ist eine
ärztliche Bestätigung beizubringen.
VI. Rücktrittsrecht
Erfolgt
die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also
telefonisch, per Fax oder E-Mail oder online, steht dem/der Teilnehmer/
in als Konsument/in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein
gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7
Tagen gerechnet ab Vertragsschluss zu. Dies gilt nicht für
Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem
Vertragsschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
VII. Kursbesuchsbestätigung
Das
bfi-Kärnten verpflichtet sich, Teilnahmebestätigungen über den Besuch
der Veranstaltung kostenlos auszustellen, wenn der/die Teilnehmer/in
mindestens 75%, wenn nicht anders vorgeschrieben, der betreffenden
Veranstaltung besucht hat.
VIII. Änderungen im Veranstaltungsprogramm und Veranstaltungsabsage
Aufgrund
der langfristigen Planung der Veranstaltungen behält sich das
bfi-Kärnten organisatorisch bedingte Programmänderungen vor. Der/die
Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass das Zustandekommen einer
Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt. Das bfi-Kärnten
muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen,
Veranstaltungsorten, Trainer/innen sowie eventuelle
Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Von Absagen werden die
Teilnehmer/innen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei
einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit einer Trainerin /eines
Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein
Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Teilnehmer/innen haben
darüber hinaus keinen Anspruch auf Ersatz für entstandene Aufwendungen
und sonstige Ansprüche gegenüber dem bfi-Kärnten. Dasselbe gilt für
kurzfristig notwendige Terminverschiebungen. Muss eine Veranstaltung
abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits
eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch
Überweisung auf ein schriftlich bekannt zu gebendes Konto.
IX. Didaktische Gestaltung
Das
bfi-Kärnten behält sich die didaktische Gestaltung der Kurse und
Lehrgänge vor. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung des Unterrichts
mit Fernlern- und/oder online-betreuten Lernzeiten. Es besteht kein
Anspruch darauf, dass die im Kursprogramm aufgeführten Lernzeiten
ausschließlich als Präsenzunterricht durchgeführt werden.
X. Sondertermine
Die
im Kursprogramm des bfi-Kärnten genannten Termine stellen das
Rahmenprogramm des bfi-Kärnten dar. Das bfi-Kärnten hat das Recht, bei
genügender Teilnehmer/innenanzahl (abhängig vom jeweiligen Kurs)
zusätzliche Termine einzuplanen bzw. weitere Veranstaltungen zu
organisieren.
XI. AK-Bildungsgutschein
Im
Veranstaltungsprogramm des bfi-Kärnten findet sich eine Auswahl an
Kursen, im Zuge derer Teilnehmer/innen berechtigt sind, den
AKBildungsgutschein im Wert von EUR 100,- einzulösen. Lehrlinge und
ältere Arbeitnehmer/innen erhalten einen AK-Bildungsgutschein im Wert
von EUR 150,-. Der AK-Bildungsgutschein kann von allen Mitgliedern der
Arbeiterkammer für Kärnten angefordert und für spezielle Kursangebote,
die mit dem darauf hinweisenden Symbol gekennzeichnet sind, eingesetzt
werden. Sämtliche Teilnehmer/innen, die im Besitz des
AK-Bildungsgutscheines sind, erhalten von der Arbeiterkammer für Kärnten
den im Bildungsgutschein angeführten Geldbetrag refundiert. Lehrlinge
erhalten den AK-Bildungsgutschein für alle absolvierten bfi-Kurse. Der
AK-Bildungsgutschein kann unter 050 / 477-4000 oder
foerderungen@akktn.at angefordert werden. Weitere Informationen zum
AKBildungsgutschein finden Sie auch unter www.kaernten.arbeiterkammer.at
oder auf unserer Webseite. Der AK-Bildungsgutschein gilt für Kurse, die
vom bfi-Kärnten im Jahr 2012veranstaltet werden.
XII. Verwendung von Markenbezeichnungen und Logos
Sollten
vom bfi-Kärnten erwähnte Marken-, Produkt- und Firmenbezeichnungen
gleichzeitig auch eingetragene Warenzeichen sein, kann die Verwendung
einer derartigen Marken-, Produkt- und Firmenbezeichnung vom
Warenzeicheninhaber untersagt werden, sofern dies innerhalb von 3 Tagen
ab Kenntnis der Verwendung dem bfi-Kärnten angezeigt wird. Das
bfi-Kärnten verpflichtet sich diesfalls, die entsprechende Textpassage
abzuändern.
XIII. Haftungsausschluss
Aus der
Verwendung der beim bfi-Kärnten erworbenen Kenntnisse können keinerlei
Haftungsansprüche gegenüber dem bfi-Kärnten geltend gemacht werden.
XIV. Druckfehler
Das bfi-Kärnten kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.
XV. Gerichtsstand
Für
alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem
Kurs des bfi-Kärnten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt als vereinbart.